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   OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14   

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https://dejure.org/2015,5801
OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14 (https://dejure.org/2015,5801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2015 - 17 U 89/14 (https://dejure.org/2015,5801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 17 U 89/14 (https://dejure.org/2015,5801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Argentinien-Anleihen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Argentinien-Anleihen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage eines Inhabers von notleidenden argentinischen staatlichen Schuldverschreibungen auf Erteilung einer verbindlichen Anweisung auf Gleichbehandlung mit allen anderen Gläubigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGHZ 184, 365 ff., juris-Rz. 34; BGH Urteil v. 12.10.2010 Az. XI ZR 394/08 juris-Rz. 44).

    Solche neutralen, berufstypischen Handlungen sind jedoch nur dann als Beihilfe zu werten, wenn das Handeln des Haupttäters ausschließlich auf die Begehung einer unerlaubten Handlung abzielt und der Hilfeleistende Kenntnis hiervon hat oder - falls er nicht weiß, wie sein Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, sondern lediglich für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer unerlaubten Handlung genutzt wird - wenn das von ihm erkannte Risiko deliktischen Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung des erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (BGH Urteil v. 12.10.2010, XI ZR 394/08, juris Rz. 48 m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2014 - 7 O 75/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Die Berufung des Klägers gegen das am 15.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az. 2-07 O 75/13 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das am 15.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-07 O 75/13 abzuändern und.

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGHZ 184, 365 ff., juris-Rz. 34; BGH Urteil v. 12.10.2010 Az. XI ZR 394/08 juris-Rz. 44).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Wo sich der fremde Staat wie ein Privater im internationalen Wirtschaftsverkehr beteiligt, sind Klagen gegen ihn grundsätzlich zulässig (hierzu grundlegend: BVerfGE 16, 27 ff.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Auch ein solcher Anspruch stellt ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO dar (BGH NJW 1984, 1556, zitiert nach juris, Rz. 10).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    So hat das BVerfG bereits eine Klage gegen einen ausländischen Staat (Jugoslawien) auf Bewilligung einer Grundbuchberichtigung im Hinblick auf ein von der Gesandtschaft des Staates genutztes Grundstück für unbedenklich erachtet (BVerfGE 15, 25 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14
    Der vom Kläger herangezogene Fall, in dem ausnahmsweise das Bereitstellen eines Kontos als Beihilfehandlung zur § 826 BGG gewertet wurde (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1717) betraf einen nicht vergleichbar gelagerten Fall, in dem die oben dargestellten Kriterien, bei denen eine Einordnung einer an sich neutralen Handlung möglich ist, ausnahmsweise vorlagen.
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